03.12.2013
Gegen rationierte Leistungen und Diskriminierung von psychisch Kranken
BPtK kritisiert GKV-Spitzenverband
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SpiBu) hat einen Vorschlag zur Reform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorgelegt, der Kurzzeittherapien auf 25 Stunden inklusive probatorischer Sitzungen verkürzt und eine Begrenzung der gesamten Therapiedauer auf 50 Stunden vorsieht. Zudem muss nach 12 Stunden Kurzzeittherapie eine “Zwangspause” von 6 Wochen eingelegt werden und erst danach dürfen weitere 10 Stunden Kurzzeittherapie appliziert werden. Die Psychotherapeutenkammer Hessen steht diesen Vorschlägen kritisch gegenüber. Zum Weiterlesen hier die Pressemitteilung der BPtK
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